Absetzbarkeit von Spenden

Nutzen Sie dieses Service für die steuerliche Absetzbarkeit Ihrer Spenden
gemäß § 18 Abs. 8 des Einkommensteuergesetzes (EStG 1988) und
damit den Steuervorteil.

Mein Vorteil


Wichtige Information zur steuerlichen Absetzbarkeit meiner Spenden

 

  1. Für Ihre Spenden tritt die automatische Arbeitnehmerveranlagung im Folgejahr in Kraft. Sie können diese Spenden nicht selbst dem Finanzamt melden. Diese Aufgabe müssen wir für Sie übernehmen.
  2. Damit wir Ihre Spenden absetzen können, benötigen wir für die Meldung an das Finanzamt – neben Ihrem genauen Vor- und Zunamen und Ihrer Anschrift – auch Ihr Geburtsdatum.
  3. Füllen Sie dazu einfach das oben stehende Formular aus. Den Rest erledigen wir für Sie und Sie bekommen für die gemeldeten Spenden Geld vom Finanzamt zurück.
  4. Sie können sich auch jederzeit wieder vom Steuervorteil abmelden.
  5. Und: Sie können uns auch jederzeit fragen, wie viel Sie im aktuellen Jahr bereits gespendet haben, falls Sie ganz genau Bescheid wissen wollen.

Kontakt


VIER PFOTEN Österreich - Stiftung für Tierschutz

Linke Wienzeile 236
1150 Wien

Tel: 0800 0800 0400

oder senden Sie uns ein E-Mail.

DATENSICHERHEIT


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wodurch sie von Unbefugten nicht abgefangen werden können.